INFORMATIONEN FÜR HINWEISGEBER.INNEN


gemäß: EU-Richtlinie 2019/1937/EU zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden; Bundesgesetz über das Verfahren und den Schutz bei Hinweisen auf Rechtsverletzungen in bestimmten Rechtsbereichen (HinweisgeberInnenschutzgesetz - HSchG)

Wer kann unser Meldesystem nutzen?


Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben können Personen, die für das IAB arbeiten oder im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit in Verbindung mit dem IAB stehen, Verstöße melden.
Insbesondere können dies sein:


  1. Mitarbeiter.innen

  2. Personen, die als Selbstständige für das IAB tätig sind

  3. Bewerber.innen

  4. Lieferant.innen und Partnerorganisationen

  5. Mitglieder von Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorganen

  6. Auftraggeber.innen


Meldungen


Ein gemeldeter Hinweis muss „wahr“ sein, d. h. die hinweisgebende Person muss aufgrund der tatsächlichen Umstände und der ihr verfügbaren Informationen hinreichende Gründe dafür annehmen können, dass ihr Hinweis wahr ist und in den Geltungsbereich des HSchG fällt.
Falsche Hinweise werden zurückgewiesen und können Schadenersatzansprüche begründen und gegebenenfalls gerichtlich oder als Verwaltungsübertretung verfolgt werden.

Allgemeine Anfragen oder Beschwerden sind keine Hinweise lt. HSchG. Nutzen Sie hierfür bitte die allgemeinen Kontaktadressen.


Wie erfolgt eine Meldung?


Bitte nutzen Sie für Meldungen gemäß HSchG trusty. Hier clicken.


Jede Meldung wird zeitnah auf ihre Compliance-Relevanz überprüft, und im Anlassfall werden adäquate Ermittlungsschritte eingeleitet.


Information gemäß Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung


Ihre Kontaktdaten sind ausschließlich den Compliance-Verantwortlichen bekannt und werden von diesen absolut vertraulich behandelt.
Ihre Daten werden ausschließlich zum Zweck der Bearbeitung Ihrer Meldung und der damit verbundenen (technischen) Administration verarbeitet. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Aufdeckung und Verhinderung von Rechtsverletzungen und der damit verbundenen Vermeidung von Schäden und Haftungsrisiken.


Personenbezogene Daten werden nach Ablauf der Aufbewahrungspflicht gelöscht.